Skip to main content

Anwalt Cybercrime | 0 40/28 48 83 83

Unsere Leistungen

Straftaten im Internet, begangen mittels Computer oder Computerprogramm oder unter Ausnutzung der Besonderheiten im Cyberraum werden als "Cybercrime" bezeichnet, ohne dass es sich um einen klar abgrenzbaren Bereich handelt.

Illegale Geschäfte im Darknet, urheberrechtswidriges Filesharing mi Musik, Bildern und Texten, Wirtschaftsspionage, Malware-Nutzung oder Identitätsdiebstahl sind typische Beispiele für Cybercrime des weiteren das Ausspähen/Abfangen von Daten, die Fälschung beweiserheblicher Daten, die Täuschung im Rechtsverkehr bei der Datenverarbeitung, die Datenveränderung/Computersabotage sowie die missbräuchliche Nutzung von Telekommunikationsdiensten.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wies im Jahr 2019 für den Bereich Cybercrime im engeren Sinne insgesamt 100.514 Fälle aus. Mehr als drei Viertel davon Fälle von Computerbetrug.

 

Sowohl die Strafverteidigung als auch die Vertretung von Opfern von Cybercrime setzen jedoch profunde Kenntnisse nicht nur des Strafrechts (im Strafgesetzbuch und in Nebengesetzen wie etwa dem Urheber- oder Kunsturhebergesetz) voraus, sondern auch der technischen Rahmenbedingungen.

Herr Rechtsanwalt Stefan Schimkat verfügt über Programmierkenntnisse und ist regelmäßiger Besucher der Cyber-Sicherheitstage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und der Kongresse des Chaos Computer Clubs.. Er ist daher bestens mit der Materie vertraut.

Unsere Ersteinschätzung bieten wir online kostenlos an.

Persönliche Beratung und Vertretung rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab oder schlagen Ihnen den Abschluss einer Honorarvereinbarung vor.